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Positive Stellungnahme der Arzneimittelkommision

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) stuft Biosimilars als vergleichbar mit den jeweiligen Referenzprodukten ein: Durch die AkdÄ "[…] wird der therapeutische Einsatz von biosimilaren Arzneimitteln so beurteilt, dass aufgrund der behördlichen Anforderungen bei der Zulassung die für notwendig gehaltenen Nachweise für Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit vorhanden sind." Biosimilars können deshalb nach Einschätzung der Kommission zu Beginn einer Behandlung so eingesetzt werden, wie das Präparat des Erstanbieters. Wird ein Patient, der bereits mit Biopharmazeutika behandelt wird, auf ein Biosimilar umgestellt, so sollte er in der Umstellungsphase engmaschig überwacht werden.

Weitere Informationen:

http://www.akdae.de/40/50/20081209.pdf

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